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Legal · AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen im Bereich Webdesign, KI-Automatisierung sowie Vertriebs- und Outreach-Systeme.

01

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen Maximilian Lippert Velarde, handelnd unter dem Geschäftsauftritt Velmoy (nachfolgend „Auftragnehmer“), und seinen Kund:innen (nachfolgend „Auftraggeber“).

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 14 BGB.

02

Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers, durch eine Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Mündliche oder fernmündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform. Der Auftraggeber bestätigt mit Auftragserteilung, zur Beauftragung berechtigt zu sein und insbesondere über alle für die Auftragsausführung erforderlichen Rechte an gestellten Materialien (Logos, Texte, Bilder, Marken) zu verfügen.

03

Leistungsumfang und Vertragstypologie

Der Auftragnehmer erbringt Leistungen in den Bereichen Konzeption, Gestaltung und Entwicklung von Websites, Anwendungen und digitalen Erlebnissen sowie KI-gestützte Automatisierung, Vertriebs- und Outreach-Systeme. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Projektarbeiten mit einem konkret abgrenzbaren Erfolg (insbesondere Erstellung einer Website, Entwicklung einer Automatisierung) sind als Werkvertrag im Sinne von § 631 BGB einzuordnen. Hierfür gilt eine förmliche oder konkludente Abnahme. Laufende Betreuungs-, Beratungs- und Optimierungsleistungen (z. B. Retainer, Maintenance, fortlaufender Outreach-Betrieb) sind als Dienstvertrag im Sinne von § 611 BGB einzuordnen; ein bestimmter Erfolg wird hier nicht geschuldet.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch qualifizierte Dritte (insbesondere Subunternehmer, Freelancer und Cloud-Dienstleister) erbringen zu lassen. Eine Pflicht zur persönlichen Leistungserbringung besteht nicht. Soweit personenbezogene Daten des Auftraggebers durch Dritte verarbeitet werden, werden diese als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO vertraglich gebunden.

Eine bestimmte Reichweite, Konversionsrate, Suchmaschinen-Positionierung, Antwortquote im Outreach oder ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird ausdrücklich nicht geschuldet, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Die Erbringung erfolgt jeweils nach dem anerkannten Stand der Technik unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorgaben.

04

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge und Materialien rechtzeitig, vollständig und in verwertbarer Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere Texte, Bilder, Logos, Markenrichtlinien sowie Zugänge zu Domains, Hosting, Analyse- und Marketing-Tools.

Der Auftraggeber sichert zu, dass die zur Verfügung gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind oder dass für deren Verwendung im Rahmen des Projekts die erforderlichen Rechte eingeräumt wurden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus der Verletzung solcher Rechte resultieren, soweit der Auftragnehmer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.

Verzögert sich die Leistungserbringung, weil der Auftraggeber Mitwirkungshandlungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in ausreichender Qualität erbringt, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwand, der hieraus entsteht, wird gesondert nach Zeitaufwand vergütet.

05

Vergütung und Zahlung

Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten Festpreise, die im Angebot ausgewiesen sind, oder eine Abrechnung nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Basis der vereinbarten Stundensätze.

Sofern nicht abweichend vereinbart, werden 50 % der Auftragssumme mit Auftragserteilung als Anzahlung fällig; die verbleibenden 50 % werden mit Übergabe bzw. Abnahme der Leistung fällig. Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als acht Wochen ist der Auftragnehmer berechtigt, monatliche Abschlagsrechnungen zu stellen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40 Euro kann zusätzlich verlangt werden.

06

Abnahme

Soweit Leistungen werkvertraglich geschuldet sind, hat der Auftraggeber die fertiggestellten Leistungen innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Bereitstellung zu prüfen und entweder förmlich abzunehmen oder konkrete Mängel in Textform anzuzeigen.

Die Abnahme gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt, sie freigibt oder nicht innerhalb der vorgenannten Frist konkrete Mängel anzeigt. Teilabnahmen für klar abgrenzbare Projektphasen (z. B. Design-Konzept, Frontend, Backend, Launch) sind zulässig.

07

Liefer- und Leistungszeit

Termine und Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie zwischen den Parteien ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (insbesondere Streiks, Aussperrungen, behördliche Anordnungen, Ausfall wesentlicher Vorlieferanten oder Cloud-Infrastruktur), hat der Auftragnehmer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.

08

Nutzungs- und Urheberrechte

Sämtliche im Rahmen des Auftrags geschaffenen Werke, Quellcodes, Designs, Konzepte, Entwürfe und Vorlagen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum bzw. Urheberrechtsbestandteil des Auftragnehmers.

Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Endergebnissen für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Übertragung an Dritte, eine Bearbeitung wesentlicher Bestandteile oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der gesonderten Vereinbarung.

Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die für den Auftraggeber erstellten Arbeiten in eigenen Referenzen, Portfolios, sozialen Medien und Wettbewerbsbeiträgen unter Nennung des Auftraggebers zu veröffentlichen, sofern dem keine überwiegenden, schriftlich angezeigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen.

09

Mängel und Gewährleistung

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nach dem aktuellen Stand der Technik. Geringfügige Abweichungen von der vereinbarten Leistung, insbesondere browserspezifische Darstellungsunterschiede oder minimale Abweichungen im Renderverhalten von Drittsystemen, gelten nicht als Mangel.

Die Gewährleistungsfrist beträgt bei werkvertraglich geschuldeten Leistungen zwölf Monate ab Abnahme. Diese Verkürzung der gesetzlichen Frist (§ 634a Abs. 1 Nr. 1 BGB) ist gemäß § 202 Abs. 1 BGB im unternehmerischen Geschäftsverkehr zulässig und greift nicht bei vorsätzlich oder arglistig verursachten Mängeln sowie nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Übergabe in Textform zu rügen (§ 377 HGB analog). Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge erfolgt zunächst Nacherfüllung nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuanfertigung. Schlägt die Nacherfüllung trotz angemessener Nachfrist endgültig fehl, kann der Auftraggeber Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

10

Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine darüber hinausgehende Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, Folgeschäden, Werbeaufwendungen und erwartete, aber nicht erreichte Geschäftserfolge ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Beeinträchtigungen durch Drittsysteme, insbesondere Hosting-Provider, CDN-Anbieter, KI-APIs, Drittlibraries, Suchmaschinen, soziale Netzwerke oder Versanddienstleister, soweit diese nicht in seinem unmittelbaren Verantwortungsbereich liegen. Bei Ereignissen höherer Gewalt (insbesondere Cyberangriffen, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen oder Ausfall wesentlicher Cloud-Infrastruktur) ist der Auftragnehmer für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht befreit; gesetzliche Rechte des Auftraggebers bei dauerhafter Unmöglichkeit bleiben unberührt.

11

Einsatz Künstlicher Intelligenz

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Leistungserbringung KI-gestützte Werkzeuge (insbesondere Sprach- und Bildmodelle, etwa von Anthropic, OpenAI, Midjourney) einzusetzen. Alle mit Hilfe solcher Werkzeuge erstellten Inhalte werden vor Übergabe an den Auftraggeber redaktionell durch den Auftragnehmer geprüft, überarbeitet und freigegeben. Die inhaltliche Verantwortung für die gelieferten Ergebnisse verbleibt beim Auftragnehmer.

Soweit der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers KI-gestützte Outreach-, Lead-Recherche- oder Reply-Klassifikations-Systeme betreibt, wird der Auftraggeber transparent über die eingesetzten Modelle, deren Anbieter und den Datenfluss informiert. Eine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung gegenüber Dritten im Sinne von Art. 22 DSGVO findet hierbei nicht statt; sämtliche Außenkommunikation wird vor Versand durch einen Menschen freigegeben.

Der Auftragnehmer hält die Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung, „AI Act“), insbesondere Art. 4 (KI-Kompetenz) und Art. 50 (Transparenz), für seinen Anwendungsbereich ein.

12

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

Diese Verpflichtung gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und für drei Jahre nach deren Beendigung fort. Hiervon ausgenommen sind Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei vor Mitteilung bekannt waren oder von Dritten rechtmäßig erlangt wurden.

13

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers in Berlin.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie aller darauf basierenden Verträge bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses selbst.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren wirtschaftliche Wirkung der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Stand: 12. Mai 2026